Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisorinnen oder Rechnungsrevisoren. Anstelledieser Wahl können die Aufgabe der Kontrollstelle einer externen Revisionstelle übertragen
werden.
Die Kontrollstelle hat die Jahresrechnung zu prüfen und über die budgetkonforme und zweck-
mässige Verwendung der Mittel zu wachen. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitglieder-
versammlung über ihren Befund schriftlich Bericht.



