Fort- und Weiterbildungskommission (FWBK)
Die Fort- und Weiterbildungskommission erlässt Weisungen über den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht, der Weiterbildung und der Fachsupervision, namentlich über die anerkannten Weiterbildungsarten und die Anforderungen an die Fachpersonen, Kursleiterinnen und Kursleiter.
Die FWBK prüft die von den Mitgliedern eingereichten Unterlagen und stellt fest, ob die Fortbildungspflicht erfüllt ist. Sie schickt ihren Entscheid allen Mitgliedern mit einem persönlichen Brief Mitte Dezember jedes Kalenderjahrs. Es kann dagegen innert 10 Tagen nach Zustellung des Entscheids schriftlich und begründet Rekurs an den Vorstand erhoben werden.



