Fort- und Weiterbildung
Die in der Reflexzonentherapie am Fuss tätigen VRZF–Mitglieder sind verpflichtet, sich kontinuier-lich fortzubilden. Der VRZF will mit der Verpflichtung seiner Mitglieder zur Fortbildung eine hohe
Qualität der Berufsarbeit sicherstellen. In der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung wird die
Reflexzonentherapeutin oder der Reflexzonentherapeut in der persönlichen Entwicklung und in
der fachlichen Kompetenz gefördert und gestärkt, damit die hohen fachlichen und ethischen An-
forderungen erfüllt werden können.
Der VRZF unterscheidet dabei Fortbildung, Fach-Supervision und Weiterbildung.
Es sind jährlich mindestens 20 Pflichtstunden zu absolvieren, davon mindestens 15 Stunden Fort-
bildung und höchstens fünf Stunden Weiterbildung. Höchstens acht Stunden Fachsupervision
können an die Fortbildung angerechnet werden. siehe dazu auch das > Fort- und Weiterbildungsreglement
Der VRZF kontrolliert die Erfüllung der Fortbildungspflicht jährlich.
Wer seine Fortbildungspflicht im ablaufenden Kalenderjahr nicht erfüllt hat oder den Meldetermin
versäumt, wird auf den folgenden Ausgaben der Liste der praktizierenden RZF–Therapeutinnen
und Therapeuten des VRZF ohne den Vermerk über die erfüllte Fortbildungspflicht geführt.
Therapeutinnen und Therapeuten, die während zwei Jahren die Fortbildungspflicht nicht erfüllen,
werden von der Liste gestrichen.
Die Aktivmitglieder des VRZF reichen den Fort- und Weiterbildungsnachweis bis spätestens 30. November des jeweiligen Kalenderjahrs ein.
- Für das interessierte Publikum siehe unter > Infos >Downloads
- Details für Mitglieder siehe folgende Seite: > Anerkannte Fortbildungen, Workshops und Kurse



