Ethische Grundsätze VRZF
| Unsere Standesordnung regelt das Verhalten von RZF-Therapeutin oder RZFTherapeut gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie das Verhalten in der Öffentlichkeit. Die Standes- ordnung ist für alle VRZF-Mitglieder verbindlich, für deren Durchsetzung sorgt die Standes- kommission. Hier für Sie die wichtigsten ethischen Grundsätze. Es ist Aufgabe der RZF-Therapeutin oder des RZF-Therapeuten, menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen und Leiden zu lindern. Jede RZF-therapeutische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientin oder des Patienten zu erfolgen. |
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Berufsausübung |
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| RZF-Therapeutin oder RZF-Therapeut |
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üben ihren Beruf sorgfälltig und gewissenhaft aus; setzen ihre Möglichkeiten in der Therapie zum Wohl der Patientinnen oder Patienten ein; nehmen keine therapeutischen Handlungen vor und geben keine Stellungnahmen ab, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können; stellen ein angemessenes Arbeitsumfeld zur Verfügung. |
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Behandlungsgrundsätze |
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| RZF-Therapeutin oder RZF-Therapeut |
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missbrauchen ein sich aus der RZF-therapeutischen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht; fördern die persönliche Entwicklung und die Autonomie ihrer Patientinnen oder Patienten; behindern keine Entscheidungen ihrer Patientinnen oder Patienten, es sei denn, diese seien schädlich für sie oder andere Personen; behandeln alle ihre Patientinnen oder Patienten mit gleicher Sorgfalt. |
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Informations- und Aufklärungspflicht | |||
| RZF-Therapeutin oder RZF-Therapeut |
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informieren ihre Patientinnen oder Patienten bei Beginn einer Therapie offen und sachlich über die Methode, die Ziele und Grenzen der RZF-Terapie, die Interventionsebenen, die Therapiefrequenz, die Länge der Therapiesitzungen und über die mutmassliche Dauer der Therapie; klären ihre Patientinnen oder Patienten in verständlicher Form über den Befund, die beabsichtigten therapeutischen Mass- nahmen, deren Erfolgsaussichten sowie über allfällige Be- handlungsalternativen auf; treffen vor der Übernahme eines Behandlungsauftrags mit der Patientin oder dem Patienten eine klare Honorarvereinbarung. |
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Therapie und Verlauf |
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| RZF-Therapeutin oder RZF-Therapeut |
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respektieren die Grenzen des inneren Prozesses ihrer Patien- tinnen oder Patienten; sprechen Themen auf vertraglicher, zwischenmenschlicher und anderer Ebene an und begegnen ihren Patientinnen oder Patienten angemessen; berichten ehrlich über ihre Wahrnehmungen; schätzen regelmässig den Stand des Therapieprozesses ein und über- prüfen seinen Fortschritt und seine Nützlichkeit für die Patientinnen oder Patienten. Diese Einschätzungen bestimmen ihre Handlungen; respektieren den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten und ermutigen diese, sich angemessene Hilfe von anderen Fach- personen zu holen, falls die Situation dies erfordert; sind beim Auftreten kritischer gesundheitlicher Reaktionen während der Behandlung zum Beistand und nötigenfalls zum Beizug anderer Fachpersonen verpflichtet; sind sich der Grenzen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten bewusst. Erfordert es das Patientenwohl, so ziehen sie Fachpersonen anderer medizinischer Berufe oder sozialer Dienste bei. |
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Schweigepflicht, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht |
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| RZF-Therapeutin oder RZF-Therapeut |
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sind verpflichtet, das Patientengeheimnis zu wahren. Das Patientengeheimnis gilt auch gegenüber den Familienangehörigen, Arbeitgebern der Patientinnen und Patienten und den Versicherern; haben über die in Ausübung ihres Berufs gemachten Feststellungen und die getroffenen Massnahmen hinreichende Aufzeichnungen zu machen und diese während mindestens zehn Jahren nach der letzten Eintragung aufzubewahren; sorgen dafür, dass alle Dokumente, die Informationen vertraulicher Art enthalten, vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. |
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Haben sie Fragen, wünschen Sie zusätzliche Informationen oder möchten sie ein Standesverfahren eröffnen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Sekretariat. Für unsere Mitglieder ist die Standesordnung über den geschützten Bereich unserer Homepage einsehbar. | |||



