Ethische Grundsätze VRZF

Unsere Standesordnung regelt das Verhalten von RZF-Therapeutin oder RZFTherapeut
gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen
Partnern im Gesundheitswesen sowie das Verhalten in der Öffentlichkeit. Die Standes-
ordnung ist für alle VRZF-Mitglieder verbindlich, für deren Durchsetzung sorgt die Standes-
kommission. Hier für Sie die wichtigsten ethischen Grundsätze.


Es ist Aufgabe der RZF-Therapeutin oder des RZF-Therapeuten, menschliches Leben zu schützen,
Gesundheit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen und Leiden zu lindern.
Jede RZF-therapeutische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und Achtung der
Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientin oder des Patienten zu erfolgen.


Berufsausübung



RZF-Therapeutin oder
RZF-Therapeut

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üben ihren Beruf sorgfälltig und gewissenhaft aus;
setzen ihre Möglichkeiten in der Therapie zum Wohl der
Patientinnen oder Patienten ein;
nehmen keine therapeutischen Handlungen vor und geben
keine Stellungnahmen ab, die sie mit ihrem Gewissen nicht
vereinbaren können;
stellen ein angemessenes Arbeitsumfeld zur Verfügung.

Behandlungsgrundsätze



RZF-Therapeutin oder
RZF-Therapeut

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missbrauchen ein sich aus der RZF-therapeutischen
Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht;
fördern die persönliche Entwicklung und die Autonomie
ihrer Patientinnen oder Patienten;
behindern keine Entscheidungen ihrer Patientinnen oder
Patienten, es sei denn, diese seien schädlich für sie oder
andere Personen;
behandeln alle ihre Patientinnen oder Patienten mit
gleicher Sorgfalt.

Informations- und Aufklärungspflicht



RZF-Therapeutin oder
RZF-Therapeut

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informieren ihre Patientinnen oder Patienten bei Beginn
einer Therapie offen und sachlich über die Methode, die
Ziele und Grenzen der RZF-Terapie, die Interventionsebenen,
die Therapiefrequenz, die Länge der Therapiesitzungen und
über die mutmassliche Dauer der Therapie;
klären ihre Patientinnen oder Patienten in verständlicher Form
über den Befund, die beabsichtigten therapeutischen Mass-
nahmen, deren Erfolgsaussichten sowie über allfällige Be-
handlungsalternativen auf;
treffen vor der Übernahme eines Behandlungsauftrags mit der
Patientin oder dem Patienten eine klare Honorarvereinbarung.

Therapie und Verlauf



RZF-Therapeutin oder
RZF-Therapeut

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respektieren die Grenzen des inneren Prozesses ihrer Patien-
tinnen oder Patienten;
sprechen Themen auf vertraglicher, zwischenmenschlicher und
anderer Ebene an und begegnen ihren Patientinnen oder
Patienten angemessen;
berichten ehrlich über ihre Wahrnehmungen;
schätzen regelmässig den Stand des Therapieprozesses ein und über-
prüfen seinen Fortschritt und seine Nützlichkeit für die Patientinnen
oder Patienten. Diese Einschätzungen bestimmen ihre Handlungen;
respektieren den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten
und ermutigen diese, sich angemessene Hilfe von anderen Fach-
personen zu holen, falls die Situation dies erfordert;
sind beim Auftreten kritischer gesundheitlicher Reaktionen während
der Behandlung zum Beistand und nötigenfalls zum Beizug anderer
Fachpersonen verpflichtet;
sind sich der Grenzen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten bewusst.
Erfordert es das Patientenwohl, so ziehen sie Fachpersonen anderer
medizinischer Berufe oder sozialer Dienste bei.

Schweigepflicht, Aufzeichnungs-
und Aufbewahrungspflicht




RZF-Therapeutin oder
RZF-Therapeut

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sind verpflichtet, das Patientengeheimnis zu wahren. Das
Patientengeheimnis gilt auch gegenüber den Familienangehörigen,
Arbeitgebern der Patientinnen und Patienten und den Versicherern;
haben über die in Ausübung ihres Berufs gemachten Feststellungen
und die getroffenen Massnahmen hinreichende Aufzeichnungen zu
machen und diese während mindestens zehn Jahren nach der letzten
Eintragung aufzubewahren;
sorgen dafür, dass alle Dokumente, die Informationen vertraulicher
Art enthalten, vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.


Haben sie Fragen, wünschen Sie zusätzliche Informationen oder möchten sie ein Standesverfahren eröffnen,
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Sekretariat.
Für unsere Mitglieder ist die Standesordnung über den geschützten Bereich unserer Homepage einsehbar.

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